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   BGH, 17.10.1979 - VIII ZB 28/79   

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https://dejure.org/1979,2632
BGH, 17.10.1979 - VIII ZB 28/79 (https://dejure.org/1979,2632)
BGH, Entscheidung vom 17.10.1979 - VIII ZB 28/79 (https://dejure.org/1979,2632)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 1979 - VIII ZB 28/79 (https://dejure.org/1979,2632)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • VersR 1980, 89
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.06.1976 - VIII ZB 47/75

    Beschwerde - Wiedereinsetzungsgesuch - Berufungsgericht - Frist - Rückfrage -

    Auszug aus BGH, 17.10.1979 - VIII ZB 28/79
    Die Beklagte zu 2 hat nämlich mit der sofortigen Beschwerde eine eingehendere eidesstattliche Versicherung ihrer erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten vorgelegt, die zu berücksichtigen wäre (BGH Beschluß vom 2. Juni 1976 - VIII ZB 47/75 = VersR 1976, 966 m.w.Nachw.), wenn es darauf ankäme.
  • BGH, 18.01.1966 - VI ZR 183/64

    Aufgabe einer falschen Todesanzeige - Ansprüche gegen den Herausgeber, Verleger

    Auszug aus BGH, 17.10.1979 - VIII ZB 28/79
    Da bei Ferngesprächen leicht Mißverständnisse vorkommen können, müssen die Angestellten einer Anwaltskanzlei angewiesen sein, zur Vermeidung von Mißverständnissen jedenfalls bei der Entgegennahme telefonischer Anrufe von Bedeutung den Inhalt des Anrufs zu wiederholen, wie der Bundesgerichtshof für den Fall einer fernmündlichen Durchgabe einer Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist ausgesprochen hat (BGH Urteil vom 18. Januar 1966 - VI ZR 183/64 = LM ZPO § 233 (Ff) Nr. 8 a).
  • BGH, 01.12.1994 - IX ZR 131/94

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Auftrag zum Widerruf eines Vergleichs

    Deren Antwort, der Schriftsatz sei eingegangen, war so unmißverständlich, daß eine Wiederholung durch die Anwaltsgehilfin (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 17. Oktober 1979 - VIII ZB 28/79, VersR 1980, 89; v. 25. März 1980 - VI ZB 1/80, VersR 1980, 765; v. 15. Oktober 1986 - IVb ZB 69/86, BGHR ZPO § 233 Rechtsmittelauftrag 1; v. 28. Februar 1991 - IX ZB 95/90, BGHR ZPO § 233 Rechtsmittelauftrag 14) entbehrlich scheinen mußte.
  • BGH, 28.02.1991 - IX ZB 95/90

    Berücksichtigung nach Fristablauf vorgebrachter Tatsachen im

    Der einem Büroangestellten des Prozeßbevollmächtigten den Auftrag gebende Korrespondenzanwalt muß sich deshalb zumindest die Erledigung mündlich bestätigen und den wesentlichen Inhalt der Berufungsschrift wiederholen lassen (BGH, Beschl. v. 17.10.1979 - VIII ZB 28/79, VersR 1980, 89; Beschl. v. 25.3.1980 - VI ZB 1/80, VersR 1980, 765; Beschl. v. 15.10.1986 - IVb ZB 69/86, BGHR ZPO § 233 Rechtsmittelauftrag 1).
  • BGH, 08.07.1981 - IVb ZB 654/80

    Sofortige Beschwerde gegen die Versagung einer Wiedereinsetzung in den vorigen

    Dazu gehört mindestens die Wiederholung des durchgegebenen wesentlichen Inhalts der Rechtsmittelschrift und der einzelnen Daten gegenüber dem Anrufer (vgl. BGH VersR 1980, 89 und 765).

    Zugleich fällt aber auch dem erstinstanzlichen Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden zur Last, weil er Frau C. bei der fernmündlichen Übermittlung des Rechtsmittelauftrages nicht von sich aus veranlaßt hat, den Auftrag zu wiederholen, um die korrekte Entgegennahme und Aufzeichnung zu überprüfen (BGH VersR 1980, 89).

  • BGH, 15.10.1986 - IVb ZB 69/86

    Zurechenbares Verschulden hinsichtlich der Berufungsfristversäumnis und

    Dazu gehört mindestens die Wiederholung des durchgegebenen Auftrages mit dem wesentlichen Inhalt der Rechtsmittelschrift und den einzelnen Daten durch denjenigen, der das Gespräch entgegennimmt, sowie, falls dieser den Inhalt des Anrufs nicht von sich aus wiederholt, die Aufforderung dazu durch den Anrufer (vgl. etwa BGH Beschlüsse vom 1. Oktober 1970 - VII ZB 9/70 - VersR 1970, 1133; 17. Oktober 1979 - VIII ZB 28/79 - VersR 1980, 89; 25. März 1980 - VI ZB 1/80 - VersR 1980, 765 sowie Senatsbeschluß vom 8. Juli 1981 - IVb ZB 654/80 - nicht veröffentlicht).
  • BGH, 25.03.1980 - VI ZB 1/80

    Fristversäumung eines Rechtmittels wegen eines Übermittlungsfehlers vor Notierung

    Dazu gehört z.B. mindestens die Wiederholung des durchgegebenen wesentlichen Inhaltes der Berufungsschrift und der einzelnen Daten durch den Gesprächspartner (vgl. BGH Beschluß vom 17. Oktober 1979 - VII ZB 28/79 - VersR 1980, 89 m.w.Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 29.11.2005 - 4 U 231/04
    In jedem Fall hätte der Prozessbevollmächtigte der Klägerin sich, wie ohnehin geboten, zur Vermeidung von Missverständnissen das von ihm verstandene Zustellungsdatum als richtig bestätigen lassen müssen (vgl. BGH VersR 1980, 765; VersR 1980, 89; Baumbach/Lauterbach/ Albers/Hartmann, ZPO 63. Aufl., § 233 Rn. 69).
  • BGH, 13.04.1983 - IVb ZB 24/83
    Es kann dahingestellt bleiben, ob dieses nachgeholte - im übrigen nicht glaubhaft gemachte - Vorbringen bei der zu treffenden Entscheidung überhaupt noch zu berücksichtigen ist (vgl. BGHZ 2, 342; BGH VersR 1979, 1028; 1980, 89, 90; Senatsbeschluß vom 23. September 1981 - IVb ZB 758/81, nicht veröffentlicht).
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